An die
Mitglieder
des Hauptvorstandes
- je besonders -
13. Juli 2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Sommerferien stehen vor der Tür und ich habe mich gefragt, welche Bewertung ich hinsichtlich des Ablaufes des 1. Halbjahres des Jahres 2017 vornehmen soll. Einerseits war es für den dbb brandenburg und tarifunion das erfolgreichste Halbjahr seit vielen Jahren. Wir haben bis auf den Forstbereich alle unsere Forderungen durchgesetzt und es gibt eine Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamtinnen und Beamten, der so noch nicht dagewesen ist. Das Landesamt für Soziales und Versorgung bleibt erhalten. Unsere Arbeitsgemeinschaft Lehrerinnen und Lehrer hat die A 13 für die Sekundarstufe I der Lehrer durchgesetzt. Durch die Erhöhungen, die neben der 1 zu 1 Übernahme zeit- und inhaltsgleich in Höhe von zweimal 0,5-Prozent erfolgen, überholen wir trotz der „Verheiratetenzuschlagstrickserei“ nach und nach die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Bremen und das Saarland im Gehaltsranking und holen danach 2019 und 2020 durch erneute zweimal 0,5 Prozent weiter zu den davor liegenden Ländern auf. Das Land Berlin lassen wir weiter hinter uns.
Und trotz dieser Erfolge habe ich selten eine so große Unzufriedenheit unter unseren Mitgliedern gespürt, wie in dieser Zeit. Ich habe mich gefragt, woran das liegt. Natürlich sind die letzten 15 Jahre der Geringschätzung und Unteralimentation nicht so schnell zu vergessen. Auch sind diese ganzen Erfolge nur erzielt worden, weil die Landesregierung endlich erkannt hat, dass sie im Wettbewerb mit den anderen Ländern den Kürzeren zieht und nicht, weil sie uns jetzt auf einmal ins Herz geschlossen hat. Nein, sie braucht uns mehr als je zuvor. Wir, der öffentliche Dienst sind der Garant des Aufstiegs des Landes.
Und ja, wir werden alle immer älter und müder und fragen uns, wie lange das mit immer weniger Personal und immer mehr Aufgaben noch gut gehen kann. Aber auf alle diese Fragen müssen wir nun einmal gemeinsam mit der jeweiligen Regierung des Landes eine Antwort finden.
Bei der ganzen Verdrossenheit und Unzufriedenheit wird meines Erachtens vergessen, dass wir alle durch das Absegnen von Übernahmen auf den Beamtenbereich in der Zeit von 2004 bis 2014 selber daran beteiligt gewesen sind, in diese Situation der Unteralimentation gekommen zu sein. Ich bin sehr stolz darauf, dass unser Hauptvorstand im Jahr 2013 Schluss mit diesem unseligen Absegnen von Abschlüssen zu Lasten der Beamtinnen und Beamte gemacht hat und nicht zugestimmt hat, dass es keine 1 zu 1 Übernahme gibt und sich die Lehrerinnen und Lehrer eine Stunde weniger Arbeit mit 0,95 Prozent Abzug im Jahr 2014 für alle hat bezahlen lassen. Die GdP, die jetzt diese Unteralimentation und die Bevorzugung der Lehrerinnen und Lehrer so stark anprangert, hat mit ihrer Unterschrift gerade die im Jahr 2014 besonders hohe Unteralimentation mit abgesegnet. Auf das lausige Weihnachtsgeld brauche ich nicht noch besonders hinzuweisen. So sehr anzuerkennen ist, dass die GdP uns zu einem guten Abschluss durch ihre Proteste mit verholfen hat, muss man das auch als späte Wiedergutmachung für die damaligen Versäumnisse sehen.
Ich bin von vielen darauf angesprochen worden, wie wir uns jetzt hinsichtlich des verabschiedeten Gesetzes verhalten sollen. Sollen wir auch auf den Zug mit aufspringen und Widerspruch für das Jahr 2017 einlegen? Liebe Kolleginnen und Kollegen, der dbb brandenburg hat sich sehr früh mit der Problematik der Unteralimentation beschäftigt und unsere Juristin Frau Schönhals hat den Hauptvorstand über das Ergebnis Ihrer juristischen Prüfung unterrichtet. Sie bestätigt die Auffassung der Landesregierung, dass wir in den Jahren 2015 und 2016 nicht mehr unteralimentiert waren. Das gilt dann erst Recht für das Jahr 2017 mit dem Zuschlag von 0,5 Prozent auf den gemachten Abschluss.
Die GdP hat jetzt angekündigt, dass sie ein Musterverfahren führen wird und fordert alle seine Mitglieder zur Einlegung eines Widerspruchs auf. Wir haben unser Dienstleistungszentrum um Prüfung gebeten, ob wir auch ein solches Musterverfahren durchführen. Sollte das Dienstleistungszentrum ein solches Verfahren führen, wird der dbb brandenburg kurzfristig ein Widerspruchsmuster zur Verfügung stellen. Sollte ein solches Verfahren mangels Erfolgsaussicht durch das Dienstleistungszentrum abgelehnt werden, steht es natürlich jedem Mitglied des dbb brandenburg frei, seinen Mitgliedern zum Widerspruch zu raten. Sollte die Landesregierung aber eine Ruhendstellung aller anderen Widersprüche nicht zulassen, ist dann jeder Widerspruchsführer auf sich selbst gestellt. Er muss dann gegebenenfalls auf eigene Rechnung klagen und das Risiko einer Abweisung selber bezahlen. Da aber ein solcher Widerspruch bis Ende des Jahres eingelegt werden kann, denke ich, dass der Hauptvorstand des dbb brandenburg dazu berufen ist, am 4. Oktober 2017 ausführlich zu beraten und zu entscheiden, wie wir damit umgehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun wünsche ich Ihnen allen eine ruhige, erholsame Sommerzeit. Ich bin in der Zeit vom 24. Juli bis 14. August im Urlaub, in dieser Zeit führt Detlef Daubitz die Geschäfte.
Mit kollegialen Grüßen
Ralf Roggenbuck